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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen der smart PLACE AG und dem Vertragspartner / Kunde und gelten für die Lieferung, Installation, Konfiguration und für die Inbetriebsetzung von Anlagen aller Art, sowie sonstigen Dienstleistungen der smart PLACE AG. Anders lautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von smart PLACE AG schriftlich angenommen worden sind. Änderungen oder Ergänzungen einer auch in anderweitiger Form abgeschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftlichkeit. Durch die Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

2. Leistungen / Gültigkeit Offerten

Die smart PLACE AG erbringt im Bereich der Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, von IT-Systemen und Gebäudeautomationssystemen ein umfassendes Leistungsangebot. Diese Angebote sowie Angebote Dritter sind 90 Tage ab Einreichungsdatum gültig.

3. Vertragskonditionen / Auftragsbestätigung

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Eingang der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung bei smart PLACE AG. Sollte es zu keinem Vertragsabschluss kommen, diverse Aufwendungen unsererseits jedoch entstanden sind, behält sich die smart PLACEAG vor, gewisse Aufwendungen z.B. von Topologien etc. in Rechnung zu stellen.

Die vertraglich vereinbarten Preise bei Wartungs- / Supportverträgen bleiben während zwölf Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch smart PLACE AG verbindlich. Nach Ablauf von zwölf Monaten werden die Leistungen von der smart PLACE AG zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Sämtliche vom Kunden zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet.

Preis- und Hardwareänderungen, sowie allfällige Irrtümer sind in allen von smart PLACE AG erstellten Offerten vorbehalten. Ebenso können sich die Preise durch die allgemeine Teuerung erhöhen. Sämtliche Preisänderungen werden dem Kunden weiterverrechnet. Durch die schnelllebige Technik und Wechselkurse können keine Garantien gemacht werden. Ist ein offeriertes Produkt nicht mehr lieferbar wird von smart PLACE ein gleichwertiges Gerät geliefert. smart PLACE ist ein modulares System. Es bestehen keinerlei Ansprüche auf Funktionen oder Optionen, welche auf der Webseite, Flyer, Präsentationen oder Musterwohnungen vorhanden sind und nicht explizit offeriert werden.

Bei Bereitstellung der Ware, Beginn von Installationsarbeiten oder anderen vereinbarten Leistungen entfällt das Vertrags-Rücktrittsrecht vollumfänglich, selbst wenn die Arbeiten nicht termingerecht abgeschlossen werden können.

Beim Einsatz eines smart Metering Systems von smart PLACE werden die Energieverbräuche transparent pro Einheit visuell dargestellt. Nach der Inbetriebnahme des Systems werden automatisch die wiederkehrenden Kosten vom Grundservice verrechnet. Weitere Dienstleistungen werden in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen vereinbart und entsprechend ergänzt. Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der smart PLACE AG.

4. Zahlungsbedingungen

Es gelten folgende Zahlungsbestimmungen:

Die komplette Hardware bleibt Eigentum der Firma smart PLACE, bis alle Rechnungen zu 100% bezahlt wurden.

5. Lieferfristen und Montagetermine

Die Lieferfristen und Montagetermine werden zwischen der smart PLACE AG und dem Kunden im Einzelfall vereinbart. Die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden oder der Bauleitung. Entstehen der smart PLACE AG, infolge bauseits zu erbringender Leistungen, Arbeitsunterbrüche und Behinderungen, die sie nicht selber zu vertreten hat, werden die ihr daraus entstehenden Umtriebe separat verrechnet. Das Gleiche gilt für Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen, welche zu Verzögerungen der Installations-Arbeiten der smart PLACE AG führen.

Die Lieferfristen und Montagetermine verlängern sich angemessen, wenn der Kunde nachträglich Leistungen erweitert oder ändert, oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt.

Anderweitige Rechte des Kunden wegen Verspätung von Lieferung oder Leistung werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt für verspätete Lieferungen oder Leistungen einen Verzugsschaden geltend zu machen.

6. Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung umfasst die Funktionskontrolle der von der smart PLACE AG gelieferten Apparate, die Einschaltung der Anlage sowie die Instruktion der Benutzer. Wird kein Protokoll aufgenommen, gilt die Anlage mit der Inbetriebnahme durch den Kunden als in Betrieb gesetzt. Wenn Anbindungen an ein Drittsystem zu leisten sind, ist smart PLACE AG nicht verantwortlich für die Konfiguration oder Installation der Drittsysteme. Der Kunde hat den Anbieter des Drittsystems zu informieren, dass dieser die entsprechende Konfiguration oder Installationen vornimmt.

7. Abnahme

Vor der Abnahme erfolgt eine gemeinsame Prüfung. Über die Prüfung und deren Ergebnis wird ein Protokoll erstellt, das beide Vertragspartner unterzeichnen. Im gegenseitigen Einverständnis sind auch Teilabnahmen möglich. Diese gelten unter dem Vorbehalt der Gesamtabnahme. Zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, wird die Leistung mit dergleichen Unterzeichnung des Protokolls abgenommen. Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, wird die Leistung gleichwohl mit der Unterzeichnung des Protokolls abgenommen. smart PLACE AG behebt die festgestellten Mängel im Rahmen der Garantieleistungen. Mängel gelten als unerheblich, wenn die Lösung in allen wesentlichen Funktionen nutzbar ist, oder sich durch einen Restart / Neustart beheben lässt.

Führt der Kunde die Abnahmeprüfung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch oder nutzt er die Anlage und Systeme ohne Einwilligung von smart PLACE AG produktiv, so gelten die Anlagen und Systeme als abgenommen.

8. Garantiebestimmungen

Die smart PLACE AG gibt für alle von ihr installierten und gelieferten Anlagen und Systeme folgende Garantielaufzeiten:

- Gerätegarantie gemäss Herstellerangaben
- Servicegarantie: 12 Monate ab Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahme

9. Garantie Leistungsumfang

smart PLACE AG garantiert, dass seine Produkte und Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. smart PLACE AG behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist. Ist die Behebung des Mangels nur durch eine Neuherstellung möglich, umfasst das Recht auf Nachbesserung auch das Recht auf Neuherstellung. Die Garantie bezieht sich nicht auf allfällige Gipser-, Maurer-, Reinigungsarbeiten, etc. falls ein Wandlautsprecher (invisible Speaker) oder sonstige UP-Geräte defekt sind und ausgewechselt werden müssen. smart PLACE übernimmt keine der oben erwähnten Kosten im Falle einer Auswechslung der Lautsprecher bzw. UP-Hardware. Die Garantie bezieht sich lediglich auf die Hardware von smart PLACE selbst.

10. Rügepflicht und Fristen

Mängel sind nach ihrer Entdeckung innert Wochenfrist schriftlich zu rügen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt und die Garantieansprüche verfallen. Für Mängel, die nach Ablauf der Garantiefrist gerügt werden, übernimmt die smart PLACE AG keinerlei Haftung. Die Garantierechte verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme, Inbetriebnahme.

11. Garantieausschluss

Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachten der Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Ebenfalls kann die smart PLACE AG keine Garantie oder Gewährleistung für die eingesetzte Soft- und Hardware von Drittanbietern übernehmen. Fehlverhalten, Support oder Störungen an smart PLACE Soft- und Hardware von Drittpartien, auf welche smart PLACE AG keinen Einfluss nehmen kann, zum Beispiel Swisscom, UPC Cablecom, Apple, Samsung etc. fallen nicht unter diese Garantie. Daraus resultierende Soft- und Hardware Anpassungskosten werden nach den smart PLACE AG üblichen Konditionen in Rechnung gestellt. Arbeiten an der Stromversorgung, welche einen Unterbruch verursachen, müssen zwingend, zum Schutz der Datensicherheit von Soft- und Hardware, der Firma smart PLACE AG im Vorfeld gemeldet werden, allenfalls kann smart PLACE AG keine Garantie oder Gewährleistung für die einwandfreie Wiederinbetriebnahme garantieren.

12. Programmierung und Software Entwicklung durch smart PLACE AG

smart PLACE AG garantiert, dass sie Programmierungen entsprechend den Erfordernissen des Kunden vornimmt. Die smart PLACE AG kann nicht garantieren, dass die Software ohne kleinere Unterbrüche und Fehler und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann.

13. Rechte an Software

Die Schutzrechte an der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form verbleiben bei der smart PLACE AG. Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch oder zur Nutzung der Software.

14. Haftung

Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung der smart PLACE AG für direkte und indirekte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Sicherheitsanlagen (Wetteralarme etc.). Ebenfalls wird jegliche Haftung bezüglich Lärmbelästigung, welche durch das von smart PLACE installierte Multimedia-System oder die Alarmanlage verursacht wird, abgelehnt. Weiter übernimmt smart PLACE AG keine Haftung, wenn die Lautsprecher, die installiert und vom Kunden ausgewählt wurden, zu leistungsstark oder schwach sind. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatz für eine alternative Lösung.

smart PLACE AG übernimmt keine Haftung bzw. Garantie bei Hackerangriffen, Einbrüchen oder ähnlichem auf ein smart PLACE System oder ein Objekt, das durch ein smart PLACE System geschützt bzw. überwacht wird. smart PLACE AG installiert nach bestem Wissen und Gewissen inkl. Sicherheitsschaltungen. Es kann jedoch keine Garantie für eine vollkommene Sicherheit geben. Ebenso übernimmt smart PLACE AG keine Haftung für Fehlalarme und allfällige Folgeschäden bzw. Kosten.

Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Anbindung von Drittsystem wird ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art.100 Abs. 1 OR

15. Haftung für Installationsschäden

Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. beschädigt, haftet die smart PLACE AG nur für die Kosten der ordnungsgemässen Instandstellung. Die Haftung für weitere Schäden, insbesondere für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien am Domizil der smart PLACE AG.

smart PLACE AG 2023